Nährstoffe · Mengenelemente
Kalium
Chemisches Element · K
Stand: 14.10.2026 · Recherche und Redaktion: Botanical Desire
Kalium ist ein chemisches Element und gehört in der Referenzwerte-Übersicht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu den Mengenelementen. Als kaliumreich nennt sie Gemüse und Obst wie Aprikosen, Bananen, Karotten, Kohlrabi und Tomaten sowie Nüsse und einige Mehlsorten; besonders hoch ist der Gehalt nach der DGE in konzentrierter Form, etwa bei Tomatenmark oder Trockenobst.
Dieser Beitrag beschreibt den Nährstoff. Über Wirkungen sagt er nur, was die EU zugelassen hat — im Wortlaut der Verordnung. Ausführlicher Hinweis am Seitenende.
Auf einen Blick
- Nährstoffbezugswert (NRV) für die Kennzeichnung1
- 2000 mgje Tag
- Schätzwert für eine angemessene Zufuhr, Erwachsene (DGE)2, 11
- 4000 mgje Tag · für Frauen und Männer gleich · Schwangere 4000 mg, Stillende 4400 mg
- Angemessene Zufuhr (AI), Erwachsene (EFSA)13
- 3500 mgje Tag · ab 15 Jahren, auch Schwangere · Stillende 4000 mg
- Höchstmengenvorschlag für Nahrungsergänzungsmittel (BfR)3, 15
- 500 mgje Tagesverzehrempfehlung · für den Zusatz von Kalium · Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
- Tolerierbare Obergrenze (EFSA)4
- nicht ableitbarDaten unzureichend
- Zugelassene Angaben nach VO (EU) Nr. 432/20125
- 3im Wortlaut unten
Zugelassene Angaben zu Kalium
In der Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 stehen für Kalium 3 gesundheitsbezogene Angaben — hier im Wortlaut; mehr sagt diese Seite über Wirkungen nicht.5
Jede dieser Angaben hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor der Zulassung anhand der Studienlage geprüft; die Gutachten sind an der jeweiligen Angabe verlinkt.
EU-Register · Wortlaut
- 1 Kalium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems beiEFSA-Gutachten 2010
- 2 Kalium trägt zu einer normalen Muskelfunktion beiEFSA-Gutachten 2010
- 3 Kalium trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks beiEFSA-Gutachten 2010
Bedingung: Für die Angaben 1 bis 3 gleichlautend: „Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Kaliumquelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe […] erfüllen.“5
Erläuterung: Eine Kaliumquelle muss eine signifikante Menge enthalten — in der Regel 15 % des Nährstoffbezugswerts, bei Kalium also 300 mg je 100 g oder 100 ml (Getränke: 7,5 %, also 150 mg je 100 ml). Bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen diese Mindestmengen nach Auffassung der Sachverständigen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in der empfohlenen Tagesverzehrsmenge enthalten sein.1, 6, 10
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind wichtig.
Wie viel Kalium am Tag
So viel Kalium am Tag gilt nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als angemessen; es sind Schätzwerte (Auswahl ab 13 Jahren). Die DGE gibt sie für Frauen und Männer gleich an; Erwachsene aller Altersgruppen haben denselben Wert.2, 11
- Erwachsene ab 19 Jahren4000 mg
- Jugendliche 15 bis unter 19 Jahre4000 mg
- Jugendliche 13 bis unter 15 Jahre3600 mg
- Schwangere4000 mg
- Stillende4400 mg
Der Nährstoffbezugswert (NRV) von 2000 mg ist die einheitliche Bezugsgröße für Prozentangaben auf Etiketten in der EU. Die EFSA hat 2016 für Kalium eine angemessene Zufuhr (Adequate Intake, AI) von 3500 mg je Tag für Personen ab 15 Jahren festgelegt, ebenso für Schwangere, und von 4000 mg für Stillende.1, 13
Wie viel Kalium in Deutschland üblicherweise aufgenommen wird
Median der täglichen Zufuhr aus Lebensmitteln, 14 bis 80 Jahre, nach der Nationalen Verzehrsstudie II des Max Rubner-Instituts (Befragung 2005/2006).16
- Männer
- 3612 mg
- Frauen
- 3140 mg
Nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung liefert die Bestimmung der Kaliumzufuhr anhand von Verzehrerhebungen unter anderem aufgrund der potenziellen Unterschätzung des Lebensmittelverzehrs durch Selbstangaben der Teilnehmenden nur ungenaue Ergebnisse; genauere Ergebnisse liefert die Erfassung der Kaliumzufuhr über die Ausscheidung von Kalium im Urin.11
In welchen Lebensmitteln Kalium vorkommt
Gehalt je 100 g nach der US-Lebensmitteldatenbank (USDA), Auswahl pflanzlicher Lebensmittel, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung als kaliumreich nennt: Aprikosen, Bananen, Karotten, Kartoffeln, Avocado, Mandeln, Buchweizenvollkornmehl und Tomaten. Getrocknete Aprikosen und Tomatenmark sind konzentrierte Formen; dort ist der Gehalt nach der DGE besonders hoch.2, 7, 11, 12
Balken im Verhältnis zu den getrockneten Aprikosen:
- Aprikosen, getrocknet 1160 mg58 % NRV
- Tomatenmark, ohne Salzzusatz 1010 mg51 % NRV
- Mandeln 733 mg37 % NRV
- Buchweizenmehl, Vollkorn 577 mg29 % NRV
- Avocado 485 mg24 % NRV
- Kartoffeln, roh, mit Schale 425 mg21 % NRV
- Bananen 358 mg18 % NRV
- Karotten 320 mg16 % NRV
Prozent vom Nährstoffbezugswert (NRV) für Etiketten, gerechnet je 100 g; der NRV für Kalium liegt bei 2000 mg.1
Zulässige Formen von Kalium
Diese Verbindungen dürfen Nahrungsergänzungsmitteln als Kalium zugesetzt werden.8
- Kaliumsulfat
- Kaliumbicarbonat
- Kaliumcarbonat
- Kaliumchlorid
- Kaliumcitrat
- Kaliumgluconat
- Kaliumglycerophosphat
- Kaliumlactat
- Kaliumhydroxid
- Kalium-L-pidolat
- Kaliummalat
- Kaliumsalze der Orthophosphorsäure
Obergrenzen für Kalium
Aus allen Quellen zusammenEssen, Trinken und Ergänzung, je Tag
- 2000 mg Nährstoffbezugswert (NRV) für Etiketten
- 3500 mg angemessene Zufuhr (AI) der EFSA, ab 15 Jahren; Stillende 4000 mg
- 4000 mg Schätzwert der DGE für Erwachsene, Frauen und Männer gleich
Je Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels
- 500 mg Höchstmengenvorschlag des BfR für den Zusatz von Kalium, ab 15 Jahren — Hinweis der DGE zu Kaliumpräparaten unten
Eine tolerierbare Obergrenze für Kalium konnte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht ableiten, weil die Daten dafür nicht ausreichten; ihr Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) stellte das 2005 fest, und die EFSA-Übersicht der Obergrenzen (Version 11, August 2025) führt es für Kalium so auf. Eine sichere Zufuhrmenge („safe level of intake“), wie die Übersicht sie für Eisen, Mangan und Fluorid angibt, führt sie für Kalium nicht.4
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schlägt für den Zusatz von Kalium zu Nahrungsergänzungsmitteln höchstens 500 mg je Tagesverzehrempfehlung eines Produkts vor, für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Der Vorschlag stammt von 2021 und steht unverändert in der Übersicht der Höchstmengenempfehlungen des BfR (Stand 25.11.2025).3, 15
Für die Anreicherung sonstiger Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs zeigt das BfR drei Optionen auf: ausnahmsweise nicht signifikante Höchstmengen (z. B. 120 oder 240 mg je 100 g bzw. 32 oder 64 mg je 100 ml), signifikante Mengen (ab 300 mg je 100 g bzw. 150 mg je 100 ml) nur in ausgewählten Lebensmittelgruppen oder den Ausschluss von Kalium von der Anreicherung zu ernährungsphysiologischen Zwecken.3
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) weist darauf hin, dass sich mit Kaliumpräparaten in kurzer Zeit sehr hohe Mengen an Kalium zuführen lassen; kaliumhaltige Mono-Präparate sollten daher nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden.11
Quellen (16)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation), Anhang XIII Teil A: Nährstoffbezugswert Kalium und signifikante Menge (konsolidierte Fassung vom 01.04.2025). Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Kalium (Stand Ableitung 2016). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenvorschläge für Kalium in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (Kapitel zur Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15.03.2021, unverändert Teil der Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22.02.2024). Quelle öffnen
- EFSA: Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (August 2025), Tabelle 1 „Tolerable Upper Intake Levels for minerals“, Zeile Potassium; EFSA NDA Panel (2005): Opinion on the Tolerable Upper Intake Level of Potassium, EFSA Journal 3(3):193, doi:10.2903/j.efsa.2005.193. Quelle öffnen
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012, Anhang, Einträge „Kalium“ (konsolidierte Fassung vom 20.08.2025). Quelle öffnen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 5 Abs. 1 Buchst. d und Anhang (Angabe „[Name des Mineralstoffs]-Quelle“) (konsolidierte Fassung vom 13.12.2014). Quelle öffnen
- USDA FoodData Central, SR Legacy: FDC 173941 (Aprikosen, getrocknet, geschwefelt), 170459 (Tomatenmark, Dose, ohne Salzzusatz), 170567 (Mandeln), 170687 (Buchweizenmehl, Vollkorn), 171705 (Avocado, roh), 170026 (Kartoffeln mit Schale, roh), 173944 (Bananen, roh), 170393 (Karotten, roh). Quelle öffnen
- Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II, Abschnitt B (konsolidierte Fassung vom 26.11.2025). Quelle öffnen
- PubChem, Periodensystem: Potassium (K), Ordnungszahl 19. Quelle öffnen
- Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS): Stellungnahme Nr. 2015/31, Abschnitt 4 (105. Sitzung, April 2015). Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ausgewählte Fragen und Antworten zu Kalium (Fragen 3, 4, 7 und 8; letzte Änderung 10.09.2025). Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Aktualisierte Referenzwerte für Natrium, Chlorid & Kalium (Pressemeldung, DGE aktuell 01/2017). Quelle öffnen
- EFSA: Dietary Reference Values for nutrients — Summary report (EFSA Supporting publication 2017:e15121), Tabellen 5 und 7 sowie Abschnitt 4.11 Potassium; EFSA NDA Panel (2016): Scientific opinion on dietary reference values for potassium, EFSA Journal 14(10):4592, doi:10.2903/j.efsa.2016.4592. Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Übersicht (Einteilung in Mengenelemente und Spurenelemente). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenempfehlungen des BfR für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln (Übersicht, Stand 25.11.2025; Kalium: 2021, 500 mg). Quelle öffnen
- Max Rubner-Institut: Nationale Verzehrsstudie II, Ergebnisbericht Teil 2 (2008), Kap. 5.7.2 (S. 129) und Anhang Tab. A. 47 (S. 258) — Median der Zufuhr aus Lebensmitteln, Männer und Frauen, 14 bis 80 Jahre. Quelle öffnen