Nährstoffe · Vitamine
Vitamin A
Retinol / β-Carotin (Provitamin A) · C₂₀H₃₀O / C₄₀H₅₆
Stand: 14.10.2026 · Recherche und Redaktion: Botanical Desire
Vitamin A ist nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein fettlöslicher Nährstoff und der Name einer Gruppe von Verbindungen, deren zentrale Form das Retinol ist. Retinol und seine Ester, das vorgebildete Vitamin A, kommen nach der DGE ausschließlich in tierischen Lebensmitteln vor; Pflanzen enthalten Provitamin-A-Carotinoide, die der Körper in unterschiedlichem Maße zu Vitamin A umwandeln kann, das bedeutendste ist das β-Carotin.
Dieser Beitrag beschreibt den Nährstoff. Über Wirkungen sagt er nur, was die EU zugelassen hat — im Wortlaut der Verordnung. Ausführlicher Hinweis am Seitenende.
Auf einen Blick
- Nährstoffbezugswert (NRV) für die Kennzeichnung1
- 800 µgje Tag
- Empfohlene Zufuhr für Erwachsene (DGE)2
- 700–850 µg RAEje Tag · RAE = Retinolaktivitätsäquivalent · nach Geschlecht und Lebensalter, Schwangere 800 µg RAE, Stillende 1300 µg RAE
- Höchstmengenvorschlag für Nahrungsergänzungsmittel (BfR)3, 12
- 0,2 mg (200 µg)je Tagesdosis · nur vorgeformtes Vitamin A (Retinol und Retinylester) · Option 2, Option 1: kein Zusatz · Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene · Stand 2021, in Überarbeitung · dazu empfiehlt das BfR den Hinweis, Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache einzunehmen
- Tolerierbare Obergrenze für Erwachsene (EFSA)4, 2, 16
- 3000 µg REje Tag · RE = Retinoläquivalent, bei Retinol gleich RAE · nur vorgeformtes Vitamin A (Retinol und Retinylester) aus allen Quellen · für β-Carotin aus Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln nicht ableitbar, Daten unzureichend
- Zugelassene Angaben nach VO (EU) Nr. 432/20125
- 6im Wortlaut unten
Zugelassene Angaben zu Vitamin A
In der Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 stehen für Vitamin A 6 gesundheitsbezogene Angaben — hier im Wortlaut; mehr sagt diese Seite über Wirkungen nicht.5
Jede dieser Angaben hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor der Zulassung anhand der Studienlage geprüft; die Gutachten sind an der jeweiligen Angabe verlinkt.
EU-Register · Wortlaut
- 1 Vitamin A trägt zu einem normalen Eisenstoffwechsel beiEFSA-Gutachten 2009
- 2 Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute beiEFSA-Gutachten 2009EFSA-Gutachten 2010
- 3 Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Haut beiEFSA-Gutachten 2009EFSA-Gutachten 2010
- 4 Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft beiEFSA-Gutachten 2009EFSA-Gutachten 2010
- 5 Vitamin A trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiEFSA-Gutachten 2009EFSA-Gutachten 2011
- 6 Vitamin A hat eine Funktion bei der ZellspezialisierungEFSA-Gutachten 2009
Bedingung: Für die Angaben 1 bis 6 gleichlautend: „Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-A-Quelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe […] erfüllen.“5
Erläuterung: Eine Vitamin-A-Quelle muss eine signifikante Menge enthalten — in der Regel 15 % des Nährstoffbezugswerts, bei Vitamin A also 120 µg je 100 g oder 100 ml (Getränke: 7,5 %, also 60 µg je 100 ml). Bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen diese Mindestmengen nach Auffassung der Sachverständigen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in der empfohlenen Tagesverzehrsmenge enthalten sein.1, 6, 10
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind wichtig.
Wie viel Vitamin A am Tag
So viel Vitamin A am Tag nennt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung als empfohlene Zufuhr (Auswahl ab 13 Jahren), gerechnet in Mikrogramm Retinolaktivitätsäquivalent (µg RAE). 1 µg RAE entspricht 1 µg Retinol, 12 µg β-Carotin oder 24 µg anderen Provitamin-A-Carotinoiden. Für β-Carotin gibt es nach der DGE keinen eigenen Wert mehr; es ist in der Berechnung des RAE berücksichtigt.2, 11
Frauen, MädchenMänner, Jungen
- Jugendliche 13 bis unter 15 Jahre, m / w800 / 700 µg RAE
- Jugendliche 15 bis unter 19 Jahre, m / w950 / 800 µg RAE
- Erwachsene 19 bis unter 65 Jahre, m / w850 / 700 µg RAE
- Erwachsene ab 65 Jahren, m / w800 / 700 µg RAE
- Schwangere800 µg RAE
- Stillende1300 µg RAE
Der Nährstoffbezugswert (NRV) von 800 µg ist die einheitliche Bezugsgröße für Prozentangaben auf Etiketten in der EU. Die Verordnung führt ihn als „Vitamin A (μg)“, nach der DGE ohne Unterscheidung von Retinol und β-Carotin und ohne Angabe in RE oder RAE. Einige Nachschlagewerke und Lebensmitteltabellen, die Richtlinie 2002/46/EG für Nahrungsergänzungsmittel und die EFSA geben Vitamin A in Retinoläquivalenten (RE) an: 1 µg RE entspricht 1 µg Retinol, 6 µg β-Carotin oder 12 µg anderen Provitamin-A-Carotinoiden. Bei Retinol ist 1 µg RE gleich 1 µg RAE.1, 2, 4, 8, 11
Wie viel Vitamin A in Deutschland üblicherweise aufgenommen wird
Median der täglichen Zufuhr aus Lebensmitteln, 14 bis 80 Jahre, nach der Nationalen Verzehrsstudie II des Max Rubner-Instituts (Befragung 2005/2006). Der Bericht gibt Vitamin A in Retinoläquivalenten (RE) an: 1 mg RE = 1 mg Retinol = 6 mg all-trans-β-Carotin = 12 mg andere Provitamin-A-Carotinoide.15
- Männer
- 1,8 mg RE
- Frauen
- 1,5 mg RE
Die empfohlene Zufuhr der DGE oben ist dagegen in Retinolaktivitätsäquivalenten (RAE) angegeben; bei Provitamin A sind RE und RAE nicht gleich.2, 11
In welchen Lebensmitteln Vitamin A vorkommt
Gehalt je 100 g, roh, in µg RAE nach der US-Lebensmitteldatenbank (USDA), Auswahl pflanzlicher Lebensmittel, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung als Quellen von Provitamin A nennt. Retinol und seine Ester, das vorgebildete Vitamin A, kommen nach der DGE ausschließlich in tierischen Lebensmitteln vor, vor allem in Leber, Fisch und Käse; in Pflanzen finden sich Provitamin-A-Carotinoide, die der Körper in unterschiedlichem Maße zu Vitamin A umwandeln kann, das bedeutendste ist das β-Carotin.2, 7, 11
Balken im Verhältnis zu den Karotten:
- Karotten, roh 835 µg RAE
- Süßkartoffel, roh 709 µg RAE
- Spinat, roh 469 µg RAE
- Grünkohl, roh 241 µg RAE
- Rote Paprika, roh 157 µg RAE
- Aprikosen, roh 96 µg RAE
- Mango, roh 54 µg RAE
Zulässige Formen von Vitamin A
Diese Verbindungen dürfen Nahrungsergänzungsmitteln als Vitamin A zugesetzt werden; β-Carotin ist ein Provitamin A, also eine Vorstufe, die in Vitamin A umgewandelt werden kann.8, 11
- Retinol
- Retinylacetat
- Retinylpalmitat
- β-Carotin
Obergrenzen für Vitamin A
Aus allen Quellen zusammenVitamin A insgesamt aus Essen, Trinken und Ergänzung, je Tag
- 700–850 µg RAE empfohlene Zufuhr für Erwachsene (DGE), nach Geschlecht und Lebensalter; Schwangere 800 µg RAE
- 800 µg Nährstoffbezugswert (NRV) für Etiketten
- 1300 µg RAE empfohlene Zufuhr für Stillende (DGE)
Nur vorgeformtes Vitamin A, aus allen Quellen zusammenRetinol und Retinylester aus Essen, Trinken und Ergänzung, je Tag
- 3000 µg RE tolerierbare Obergrenze der EFSA für Erwachsene, in Retinoläquivalenten (RE; bei Retinol gleich RAE)
Je Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittelsnur vorgeformtes Vitamin A
- 200 µg Höchstmengenvorschlag des BfR ab 15 Jahren (Option 2, Option 1: kein Zusatz; Stand 2021, in Überarbeitung) — dazu empfiehlt das BfR den Hinweis, Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache einzunehmen
Für vorgeformtes Vitamin A hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2024 die tolerierbare Obergrenze überprüft und für Erwachsene bei 3000 µg Retinoläquivalenten (RE) je Tag beibehalten, auch für Schwangere und Stillende; für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren liegt sie bei 2600 µg RE, für jüngere Altersgruppen niedriger, zwischen 600 und 2000 µg RE. Geltungsbereich: nur vorgeformtes Vitamin A (Retinol und Retinylester) aus allen Quellen, einschließlich angereicherter Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Für vorgeformtes Vitamin A ist 1 µg RE gleich 1 µg Retinol und damit gleich 1 µg RAE.4, 2
Für β-Carotin aus Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln konnte die EFSA 2024 keine tolerierbare Obergrenze ableiten, weil die Daten nicht ausreichten; auch eine sichere Zufuhrmenge ließ sich nicht festlegen. Aus β-Carotin in der üblichen Ernährung, auch als Lebensmittelfarbstoff, ergibt sich nach der EFSA kein Hinweis auf nachteilige Effekte. Nach Auffassung der EFSA sollten Rauchende auf den Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln mit β-Carotin verzichten.4, 16
Für Nahrungsergänzungsmittel nennt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei vorgeformtem Vitamin A (Retinol und Retinylester) zwei Optionen: keinen Zusatz oder höchstens 0,2 mg (200 µg) Vitamin A je Tagesverzehrempfehlung, für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Auf Vitamin-A-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln empfiehlt es außerdem einen Hinweis, dass Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden soll. Der Vorschlag stammt von 2021 (Stellungnahme Nr. 009/2021, unverändert Teil der Stellungnahme Nr. 006/2024) und wird nach Angabe des BfR derzeit überarbeitet.3, 12, 14
Für β-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln schlägt das BfR höchstens 3,5 mg je Tagesverzehrempfehlung vor, für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene; auch dieser Vorschlag von 2021, der auf einer älteren EFSA-Bewertung beruht, wird nach Angabe des BfR derzeit überarbeitet.13, 12, 14
Die EFSA rät Frauen, die schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen, keine Leberprodukte zu verzehren; nach der DGE sollten Schwangere, insbesondere im ersten Trimester, auf den regel- und übermäßigen Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Vitamin-A-Gehalt, vor allem Leber, verzichten.2, 4
Quellen (16)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation), Anhang XIII Teil A: Nährstoffbezugswert Vitamin A und signifikante Menge (konsolidierte Fassung vom 01.04.2025). Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Vitamin A (Ableitung 2020). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenvorschläge für Vitamin A in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (Kapitel zur Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15.03.2021). Quelle öffnen
- EFSA: Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (August 2025), Tabelle 3 „Tolerable Upper Intake Levels for vitamins“; EFSA-Gremium NDA (2024): Scientific opinion on the tolerable upper intake level for preformed vitamin A and β-carotene, EFSA Journal 22(6), doi:10.2903/j.efsa.2024.8814. Quelle öffnen
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012, Anhang, Einträge „Vitamin A“ (konsolidierte Fassung vom 20.08.2025). Quelle öffnen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 5 Abs. 1 Buchst. d und Anhang (Angabe „[Name des Vitamins]-Quelle“) (konsolidierte Fassung vom 13.12.2014). Quelle öffnen
- USDA FoodData Central, SR Legacy, Vitamin A, RAE: FDC 170393 (Karotten, roh), 168482 (Süßkartoffel, roh), 168462 (Spinat, roh), 168421 (Grünkohl, roh), 170108 (Paprika, süß, rot, roh), 171697 (Aprikosen, roh), 169910 (Mango, roh). Quelle öffnen
- Richtlinie 2002/46/EG, Anhang I (Vitamin A in µg RE) und Anhang II, Abschnitt A.1 (konsolidierte Fassung vom 26.11.2025). Quelle öffnen
- PubChem: Retinol, CID 445354 (C20H30O); β-Carotin, CID 5280489 (C40H56). Quelle öffnen
- Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS): Stellungnahme Nr. 2015/31, Abschnitt 4 (105. Sitzung, April 2015). Quelle öffnen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ausgewählte Fragen und Antworten zu Vitamin A, Fragen 1, 5, 8, 11 und 13 (letzte Änderung 10.09.2025). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenempfehlungen des BfR für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln (Übersicht, PDF vom 25.11.2025; Vitamin A und Beta-Carotin: „in Überarbeitung“). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenvorschläge für Beta-Carotin in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (Kapitel zur Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15.03.2021). Quelle öffnen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln (Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22.02.2024; die Kapitel zu Vitamin A und Beta-Carotin sind unverändert verlinkt). Quelle öffnen
- Max Rubner-Institut: Nationale Verzehrsstudie II, Ergebnisbericht Teil 2 (2008), Kap. 5.6.1 (S. 107) und Anhang Tab. A. 34 (S. 245) — Median der Zufuhr an Vitamin A (Retinoläquivalente) aus Lebensmitteln, Männer und Frauen, 14 bis 80 Jahre. Quelle öffnen
- EFSA-Gremium NDA (2024): Scientific opinion on the tolerable upper intake level for preformed vitamin A and β-carotene, EFSA Journal 22(6):8814, Abschnitt 4.2 (β-Carotin). Quelle öffnen