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Salbei (Salvia officinalis)
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Pflanzenkompendium

Salbei Salvia officinalis

Stand: Oktober 2026 · Recherche und Redaktion: Botanical Desire

Salbei, Salvia officinalis L., auch Echter Salbei oder Garten-Salbei genannt, ist ein Halbstrauch aus der Familie der Lippenblütler (Lamiaceae); verwendet werden seine Blätter, frisch oder getrocknet. Heimisch ist die Art vom Südwesten Deutschlands bis nach Südeuropa, die Unterart officinalis in Italien, Albanien, Griechenland und auf dem nordwestlichen Balkan. In der Pflanzenliste von Bund und Ländern ist das Blatt als Gewürz, als Tee und für Nahrungsergänzungsmittel verzeichnet, zugleich als Arzneistoff und auf ihrer Liste B der Stoffe, für die eine Beschränkung bei der Verwendung in Lebensmitteln empfohlen wird; schon die EG-Aromenrichtlinie von 1988 setzte für Lebensmittel, die Salbeizubereitungen enthalten, eine eigene Höchstmenge für Thujon. Leitsubstanzen sind die Rosmarinsäure und das Diterpen Carnosolsäure. Kennzeichnend für das ätherische Öl der Blätter ist ein hoher Anteil an Thujon: Für Arzneimittel aus Salbeiblättern setzt die Europäische Arzneimittel-Agentur die tägliche Thujonmenge auf unter 6 mg fest und empfiehlt die Anwendung weder in Schwangerschaft und Stillzeit noch unter 18 Jahren; in Frankreich ist das ätherische Öl des Salbeis in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Zur selben Gattung gehört der Rosmarin, Salvia rosmarinus. Nicht zu verwechseln ist der Echte Salbei mit dem Muskateller-Salbei, dem Dreilappigen Salbei und dem Aztekensalbei, der in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Dieser Beitrag beschreibt die Pflanze und gibt veröffentlichte Studien wieder. Die genannten Ergebnisse gelten für die dort untersuchten Extrakte, Mengen und Zubereitungen — nicht für Produkte von Botanical Desire. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung. Ausführlicher Hinweis am Seitenende.

Auf einen Blick

Botanischer Name
Salvia officinalis L. [23]
Weitere Namen
Echter Salbei [12], Garten-Salbei [24]
Synonyme
Salvia chromatica Hoffmanns., Salvia papillosa Hoffmanns. [12]
Familie
Lamiaceae (Lippenblütler) [23]
Verwendeter Pflanzenteil
Blatt, frisch oder getrocknet [1] [5]
Herkunft
Südwesten Deutschlands bis Südeuropa; die Unterart officinalis aus Italien, Albanien, Griechenland und dem nordwestlichen Balkan [23]
Leitsubstanzen
Rosmarinsäure, Carnosolsäure [1] [2]
Ätherisches Öl
reich an α- und β-Thujon, dazu Campher und 1,8-Cineol; zu Thujon nennt die EMA eine Tagesgrenze für Arzneimittel und Warnhinweise [1] [6] [7]
Nicht zu verwechseln mit
Muskateller-Salbei (Salvia sclarea), Dreilappigem Salbei (Salvia fruticosa), Aztekensalbei (Salvia divinorum) [12] [25]

Zum Nachlesen

Salbei: Inhaltsstoffe

Für Salbeiblätter verlangt das Europäische Arzneibuch laut dem Bewertungsbericht des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) mindestens 12 ml ätherisches Öl je Kilogramm ganzer und mindestens 10 ml je Kilogramm geschnittener Blätter; das Öl beschreibt es als reich an Thujon [1]. Nach einer im Bericht zitierten Übersicht macht das ätherische Öl bis zu 3 Prozent der Blätter aus und besteht zu 10 bis 60 Prozent aus α-Thujon, zu 4 bis 36 Prozent aus β-Thujon, zu 5 bis 20 Prozent aus Campher und zu 1 bis 15 Prozent aus 1,8-Cineol; von der Spitze zur Basis einer Pflanze nehmen die Thujone ab und Campher zu, ihre Summe bleibt nahezu gleich [1]. Thujon beschreibt die Monografie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) als neurotoxisch; Tagesgrenze und Warnhinweise dazu stehen im Abschnitt zu Mengen und Behördenaussagen [6] [7].

Unter den nicht flüchtigen Inhaltsstoffen nennt der Bericht Hydroxyzimtsäure-Abkömmlinge (etwa 3,5 Prozent), darunter Rosmarinsäure mit bis zu 3,3 Prozent, phenolische Diterpene wie Carnosolsäure, die leicht zu Carnosol (0,35 Prozent) oxidiert, Triterpensäuren wie Ursolsäure (bis 3,5 Prozent) und Flavonoide (etwa 1,1 Prozent), vor allem Abkömmlinge von Luteolin und Apigenin [1]. In 13 getrockneten Salbeiprodukten aus dem polnischen Handel enthielt ein Gramm 1,25 bis 32,42 mg Carnosolsäure (durchschnittlich 10,1 mg), bis 9,06 mg Carnosol (in drei Produkten nicht nachweisbar) und 3,2 bis 23,9 mg Rosmarinsäure (durchschnittlich 15,1 mg); die niedrigste Summe dieser drei Stoffe fand sich in Teebeutel-Ware [2]. In 20 Proben frischer Blätter aus einem Anbau in Griechenland lagen 3,0 bis 7,0 mg Carnosolsäure und 0,44 bis 1,09 mg Carnosol je Gramm Frischgewicht vor [3].

In Aufgüssen von 16 Salbeitee-Marken (1,5 g auf 150 ml, 15 Minuten) war entweder Rosmarinsäure (12,2 bis 296 mg/l) oder Luteolin-7-O-glucuronid (37,9 bis 166 mg/l) der mengenmäßig vorherrschende Stoff; Carnosolsäure lag bei 9,1 bis 32,9 mg/l [4]. Vom Thujon fanden sich im wässrigen Aufguss im Durchschnitt 30 Prozent der Menge, die ein Auszug mit 60-prozentigem Alkohol löst; der Gehalt stieg bis etwa fünf Minuten Ziehzeit und blieb dann gleich [5]. Als Lebensmittel verkaufte Salbeitees enthielten im Durchschnitt 4,4 mg Thujon je Liter, 0,03 bis 2,14 mg je Tasse, als Arzneimittel verkaufte 11,3 mg je Liter, 0,03 bis 4,56 mg je Tasse; getrockneter Salbei aus dem Gewürzhandel enthielt 944 bis 1.353 mg Thujon und 1.651 bis 4.322 mg Campher je Kilogramm, Tinkturen 135 bis 492 mg Thujon je Liter [5].

Was ist Rosmarinsäure?

Rosmarinsäure ist ein Hydroxyzimtsäure-Abkömmling; der Bewertungsbericht des HMPC führt sie als Dimer der Kaffeesäure [1]. Im Salbeiblatt ist sie mit bis zu 3,3 Prozent die mengenmäßig wichtigste Verbindung dieser Gruppe, die insgesamt etwa 3,5 Prozent ausmacht [1]. In getrockneten Handelsproben schwankte ihr Gehalt zwischen 3,2 und 23,9 mg je Gramm [2]; in Salbeitee war sie neben Luteolin-7-O-glucuronid einer der beiden vorherrschenden Stoffe, und ihr Gehalt unterschied sich zwischen den Marken um mehr als das Zwanzigfache [4]. Als Arzneibuch-Anforderung an Salbeiblätter nennt der HMPC-Bericht nur einen Mindestgehalt an ätherischem Öl [1].

  • Rosmarinsäure — Hydroxyzimtsäure-Abkömmling; bis 3,3 Prozent der Blätter [1], in 13 Handelsproben 3,2 bis 23,9 mg je Gramm [2]; in Salbeitee 12,2 bis 296 mg/l [4]
  • Carnosolsäure und Carnosol — phenolische Diterpene; in getrocknetem Salbei 1,25 bis 32,42 mg bzw. bis 9,06 mg je Gramm [2], in frischen Blättern 3,0 bis 7,0 mg bzw. 0,44 bis 1,09 mg je Gramm Frischgewicht [3]
  • Ätherisches Öl — bis 3 Prozent der Blätter, mit α- und β-Thujon, Campher und 1,8-Cineol [1]; Thujon in getrocknetem Salbei 944 bis 1.353 mg je Kilogramm [5]
  • Triterpene — Ursolsäure bis 3,5 Prozent, Oleanolsäure bis 0,4 Prozent [1]
  • Flavonoide — etwa 1,1 Prozent, vor allem Abkömmlinge von Luteolin und Apigenin [1]; im Tee Luteolin-7-O-glucuronid 37,9 bis 166 mg/l [4]
  • Grundnährstoffe — in 13 getrockneten Handelsproben 7,36 bis 16,20 Prozent Eiweiß, 6,21 bis 12,65 Prozent Fett und 7,61 bis 13,41 Prozent Asche [2]

Forschungslage

Stimmungsskalen und Multitasking-Test in einer Crossover-Studie

In einer doppelblinden, placebokontrollierten Crossover-Studie erhielten 30 gesunde junge Erwachsene an drei Tagen im Abstand von sieben Tagen in wechselnder Reihenfolge 300 mg oder 600 mg getrocknetes Salbeiblatt oder ein Placebo (Kennedy et al., 2006 [8]); laut Bewertungsbericht des HMPC waren es 17 Männer und 13 Frauen, im Durchschnitt 24 Jahre alt, und die Mengen steckten in gleich aussehenden Kapseln [1]. Vor sowie eine und vier Stunden nach der Einnahme schätzten sie ihre Stimmung auf Fragebögen ein (Bond-Lader-Skalen, State-Trait-Angstinventar), jeweils vor und nach einem 20-minütigen computergestützten Multitasking-Test als Belastung. Vor dem Test lag nach 300 mg der Angstwert im State-Trait-Angstinventar niedriger als nach Placebo, nach 600 mg lagen die Werte für Wachheit, Ruhe und Zufriedenheit auf den Bond-Lader-Skalen höher. Nach dem Test war der Unterschied im Angstwert nach 300 mg nicht mehr vorhanden, und während des Tests lag die Wachheit nach 300 mg niedriger. Die Leistung im Multitasking-Test lag nach 600 mg zu beiden Messzeitpunkten höher, nach 300 mg beim späteren Termin niedriger als nach Placebo (Kennedy et al., 2006 [8]). Zur Einordnung: Es ist eine einzige, kleine Studie mit einmaliger Einnahme; je nach Menge und Messzeitpunkt gingen die Ergebnisse in unterschiedliche Richtungen. In der veröffentlichten Zusammenfassung sind Effektgrößen, Vertrauensbereiche und p-Werte nicht angegeben. Eine Meta-Analyse, die mehrere Studien zusammenfasst und ihre Heterogenität beurteilt, fand sich zu diesen Messgrößen bei der Recherche (PubMed, Oktober 2026) nicht. Material und einen Beitrag zu den direkten Kosten der Studie stellte das Unternehmen MedicHerb (Marlow, Großbritannien). Eine Übersichtsarbeit von 2023 beschreibt das Präparat abweichend als Alkoholextrakt aus Salbeiblättern [9].

Gedächtnistests Älterer in einer Crossover-Studie

In einer randomisierten, placebokontrollierten, doppelblinden Crossover-Studie mit fünf Durchgängen erhielten 20 gesunde Erwachsene über 65 Jahre (im Durchschnitt 72,95 Jahre) einmalig 167, 333, 666 oder 1.332 mg eines Extrakts aus Salbeiblättern oder ein Placebo, mit jeweils sieben Tagen Abstand; laut einer Übersichtsarbeit war es ein Alkoholextrakt aus getrockneten Blättern [9]. Gemessen wurde mit einer computergestützten Testbatterie (Cognitive Drug Research) vor sowie 1, 2,5, 4 und 6 Stunden nach der Einnahme. Unter Placebo ließ die Leistung im Tagesverlauf wie üblich nach; nach 333 mg lag ein zusammengefasster Gedächtniswert der Testbatterie (secondary memory) zu allen Messzeitpunkten signifikant höher, nach den anderen Mengen war der Unterschied in derselben Messgröße geringer. Nach 333 mg war außerdem die Genauigkeit in Aufmerksamkeitsaufgaben signifikant höher (Scholey et al., 2008 [10]). Zur Einordnung: Eine einzige, kleine Studie mit 20 Teilnehmenden und einmaliger Einnahme eines Extrakts, nicht des Blatts selbst; in der veröffentlichten Zusammenfassung sind Effektgrößen und p-Werte nicht angegeben. Eine Meta-Analyse mit Angaben zur Heterogenität fand sich bei der Recherche (PubMed, Oktober 2026) nicht. Finanziert wurde die Studie durch einen Zuschuss des Unternehmens Oxford Natural Products, das auch die Doktorarbeit finanzierte, in deren Rahmen die Studie lief; laut Autoren hatte es keine weitere Rolle bei Planung, Durchführung, Auswertung und Bericht und bestand bei Erscheinen nicht mehr. Ein Mitautor nennt als eine seiner Adressen das Unternehmen Cognitive Drug Research, den Anbieter der verwendeten Testbatterie.

Thujon im Urin nach Salbeitee, ohne Vergleichsgruppe

In einer Studie ohne Vergleichsgruppe tranken sieben gesunde Nichtraucher (drei Männer, vier Frauen, im Durchschnitt 29,7 Jahre) nüchtern innerhalb von zehn Minuten 900 ml Salbeitee aus 6 g getrocknetem Salbei, fünf Minuten gezogen; das entsprach 575 µg α-Thujon. Im Urin aller Teilnehmenden fanden die Forschenden α-Thujon sowie die Abbauprodukte 4- und 7-Hydroxythujon, das Abbauprodukt 2-Hydroxythujon in keiner Probe. Die Ausscheidung lief in den ersten Stunden rasch ab; nach sieben bis acht Stunden kam nichts mehr hinzu, bei einer Person beim 7-Hydroxythujon erst nach 16 Stunden. Binnen 24 Stunden wurden 15,8 bis 38,8 µg Thujon und Abbauprodukte ausgeschieden, 3,3 bis 7,1 Prozent der aufgenommenen Menge (Thamm et al., 2018 [11]). Zur Einordnung: Die Studie ist klein, hatte keine Vergleichsgruppe und prüfte eine einzige Teemenge; sie misst Aufnahme und Ausscheidung, keine Körperfunktion. Wo der größte Teil des Thujons verbleibt, ist laut den Autoren unklar. Die Veröffentlichungskosten trugen laut Autoren die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Technische Universität München im Rahmen ihres Open-Access-Programms; eine weitere Finanzierung nennt die Veröffentlichung nicht, Interessenkonflikte erklären die Autoren keine, ein Hersteller war nicht beteiligt. Eine Meta-Analyse fand sich bei der Recherche nicht. Tagesgrenze und Warnhinweise der EMA zu Thujon stehen im Abschnitt zu Mengen und Behördenaussagen [6] [7].

Mengen in Studien
  • Als Lebensmittel — Salbeiblätter sind Küchengewürz und Teekraut: Im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission ist Salvia officinalis nicht verzeichnet [15]; schon die EG-Aromenrichtlinie von 1988 setzte für Lebensmittel, die Salbeizubereitungen enthalten, eine eigene Höchstmenge für Thujon von 25 mg/kg [13], und für getrockneten Salbei gibt es seit 1995 eine internationale Norm, ISO 11165 [14]. In der Pflanzenliste von Bund und Ländern (BVL) ist das Blatt als Gewürz, als Tee und in Nahrungsergänzungsmitteln bekannt; dieselbe Liste führt es zugleich als Arzneistoff und auf ihrer Liste B, der Liste der „Stoffe, für die eine Beschränkung bei der Verwendung in Lebensmitteln empfohlen wird". Nach dem Vorwort der Listen stehen dort unter anderem Pflanzen, die als Lebensmittel und zugleich als Arzneistoff mit belegtem pharmakologischem Einfluss bekannt sind — streng formal auch Lebensmittel des täglichen Verzehrs in üblichen Mengen. Zum Salbeiblatt zitiert die Liste die Monografie der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Wegen des Gehalts an Thujon und Campher sollen Extrakte vorsichtig und nicht in großen Mengen eingenommen werden; wegen der bekannten giftigen Eigenschaften von Thujon, beschriebener fehlgeburtsauslösender Eigenschaften und fehlender Sicherheitsdaten sind Salbeiblätter und ihre Zubereitungen bei Kindern sowie in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert; das ätherische Öl soll nicht länger als zwei Wochen am Stück genommen werden. Die Listen sind nicht rechtsverbindlich [12]
  • In Studien — einmalig 300 mg oder 600 mg getrocknetes Salbeiblatt, laut HMPC-Bericht in Kapseln [8] [1]; einmalig 167 bis 1.332 mg eines Extrakts aus Salbeiblättern [10]; einmalig 900 ml Tee aus 6 g getrocknetem Salbei [11]
  • Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA, Monografie zu Salbeiblättern (Revision 1, 2016) — sie gilt pflanzlichen Arzneimitteln, die allein aufgrund langjähriger Verwendung registriert werden; für Salbeiblätter als Tee nennt sie unter anderem 1 bis 2 g in 150 ml kochendem Wasser, dreimal täglich. Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird nicht empfohlen, weil ausreichende Daten fehlen; in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Sicherheit nicht belegt, die Anwendung wird mangels ausreichender Daten nicht empfohlen; zur Fruchtbarkeit liegen keine Daten vor. Gegenanzeige ist eine Überempfindlichkeit; Interaktionen und unerwünschte Ereignisse sind dort nicht berichtet bzw. nicht bekannt. Eine Überdosierung mit Salbeiblättern ist nicht berichtet; nach der Einnahme von Salbeiöl in einer Menge, die mehr als 15 g Blättern entspricht, wurden laut Monografie Hitzegefühl, Herzrasen, Schwindel und epileptiforme Krampfanfälle berichtet. Thujon wird als neurotoxisch beschrieben, Chemotypen mit wenig Thujon sollen bevorzugt werden; Prüfungen auf Erbgutschäden, Krebsentstehung und Fortpflanzungsgiftigkeit fehlen. Die Thujonmenge eines Präparats muss angegeben werden, die tägliche Aufnahme muss unter 6,0 mg liegen. Seit 2025 überprüft der HMPC die Monografie [6]
  • Bewertungsbericht des HMPC (2016) — eine Aufnahme in die EU-Liste pflanzlicher Stoffe mit langjähriger Verwendung befürwortet der Ausschuss nicht, weil ausreichende Daten zur Erbgutschädigung fehlen. Aus der Literatur gibt er wieder, Salbei sei in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert, weil das ätherische Öl viel α- und β-Thujon enthalte, das als fehlgeburtsauslösend und menstruationsfördernd beschrieben ist; reines Öl und alkoholische Extrakte sollen in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Die Einnahme bei Kindern wird mangels Daten nicht empfohlen. Nach längerer Einnahme alkoholischer Extrakte oder des reinen Öls können epileptiforme Krampfanfälle auftreten; der Bericht nennt Krampfanfälle bei einem 18 Monate alten Kind nach Tee aus selbst angebautem, von einem Botaniker als Salbei bestimmtem Kraut — laut Bericht könnte der Tee bei einem bis dahin unentdeckten Krampfherd die Anfälle ausgelöst haben —, Krampfanfälle bei einem Neugeborenen und einem fünfjährigen Kind nach Salbeiöl sowie Vergiftungen durch das Öl mit Krampfanfällen und Koma. Für pflanzliche Arzneimittel, die nach den Dosierungen der Monografie angewendet werden und die Mengenempfehlungen mit Blick auf Campher sowie die Grenze für Thujon einhalten, nimmt der Ausschuss bei Erwachsenen ein für diese Produktgruppe ausreichendes Maß an Sicherheit an; eine Bewertung von Salbei als Lebensmittel enthält der Bericht nicht. Salbeiöl in Einzelpräparaten birgt laut Bericht ein hohes Risiko, die empfohlene Höchstmenge an Thujon zu überschreiten; eine Monografie zum Öl erstellt der Ausschuss nicht [1]
  • Stellungnahme des HMPC zu thujonhaltigen pflanzlichen Arzneimitteln (2012) — Thujon kommt unter anderem in Salbei, Wermut, Rainfarn, Zedernblättern, Thymian und Rosmarin vor; Vergiftungen äußern sich vor allem als epileptiforme Krampfanfälle, und Menschen sind nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU mindestens so empfindlich wie Versuchstiere. In einer zweijährigen Studie des US-Toxikologieprogramms traten bei Ratten Krampfanfälle schon in niedriger Dosis auf, bei männlichen Ratten fand sich ein gewisser Hinweis auf krebserzeugende Aktivität; zur Fortpflanzungsgiftigkeit gibt es keine Studien. Für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Kinder fehlen Studien, die eine verlässliche Bewertung erlauben; der Gebrauch thujonhaltiger pflanzlicher Arzneimittel soll in diesen Gruppen deshalb so gering wie möglich bleiben. Als Aromastoff ist Thujon als solcher in Europa nicht zugelassen. Seine Grenzwerte für Arzneimittel begründet der Ausschuss so: Die annehmbare tägliche Aufnahmemenge für Lebensmittel bemisst, was ein Leben lang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann; für eine begrenzte Einnahme wie bei pflanzlichen Arzneimitteln könnten die Grenzwerte für Thujon deshalb höher liegen als für die Aufnahme über die Nahrung. Die Aufnahme über Lebensmittel soll im Allgemeinen unter der tolerierbaren Tagesmenge liegen, die der Europarat mit 10 µg je Kilogramm Körpergewicht angegeben hat; der Ausschuss nennt dafür 0,7 mg je Person. Für Arzneimittel hält er 3 bis 7 mg Thujon am Tag für nicht besonders bedenklich; weil über die Nahrung im Durchschnitt etwa 1 mg hinzukommt, hat er den höchsten Wert für die zusätzliche Aufnahme aus Arzneimitteln auf 6 mg am Tag herabgesetzt. Den Zusammenhang zwischen Menge und Folgen beim Menschen hält er für unsicher: Nach etwa 15 mg wurden feine Veränderungen bei Aufmerksamkeit und Stimmung beschrieben, und der Abstand zwischen solchen Effekten und Krampfanfällen ist nicht bekannt. Für Salbeiöl hat der Ausschuss bereits 2009 festgestellt, dass sein Nutzen die Risiken nicht überwiegt. Eine Höchstmenge für Salbeiblätter als Lebensmittel setzt keine der hier zitierten Stellen fest [7]
  • EU-Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 — Thujon (α und β) darf Lebensmitteln nicht als solches zugesetzt werden. Höchstmengen für Thujon, das aus Aromen oder würzenden Zutaten stammt, gelten nur für alkoholische Getränke (10 mg/kg, aus Artemisia-Arten hergestellt 35 mg/kg) und für nichtalkoholische Getränke aus Artemisia-Arten (0,5 mg/kg); die eigene Höchstmenge für Lebensmittel mit Salbeizubereitungen aus der Richtlinie von 1988 (25 mg/kg) enthält die Verordnung nicht mehr. Kräuter, Gewürze und Teemischungen als solche fallen nicht unter die Verordnung, sofern sie nicht als Lebensmittelzutaten verwendet werden [16] [13]
  • Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuss der EU (SCF), 2003 — die Daten reichten nicht aus, um eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für Thujon abzuleiten; Vergiftungsfälle mit thujonreichen ätherischen Ölen zeigen laut Ausschuss, dass Menschen mindestens so empfindlich auf die akute Nervengiftigkeit reagieren wie Nagetiere. In einem Fall lösten etwa zwölf Tropfen Salbeiöl einen generalisierten Krampfanfall mit anschließendem 15-minütigem Koma aus. Den größten Teil der Thujonaufnahme mit der Nahrung führte der Ausschuss auf Salbei und mit Salbei gewürzte Erzeugnisse sowie alkoholische Getränke zurück; Thujon als chemisch definierten Aromastoff hielt er für nicht angebracht und befürwortete die damals geltenden Höchstmengen [17]
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) — Thujon ist natürlicherweise in Wermut, Beifuß und Salbei enthalten und laut BfR ein „starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann" (Presseinformation 2003 zu Absinth) [18]. In seiner Risikobewertung von Wermutkraut (2013) stellt das BfR fest, dass Salbei einen um Größenordnungen höheren Thujonanteil im ätherischen Öl hat als andere Kräuter, in der Größenordnung von Wermutkraut; wegen der breiteren Verwendung in Lebensmitteln sei davon auszugehen, dass Salbei einen wesentlichen Anteil an der gesamten Thujonaufnahme hat, die sich mangels Daten nicht abschätzen ließ [19]. Eine eigene Stellungnahme des BfR zu Salbei oder Salbeitee fand sich bei der Recherche nicht
  • Frankreich, Liste der in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassenen Pflanzen (Arrêté vom 24. Juni 2014, Fassung vom 15. Januar 2016) — zugelassen sind Blatt und oberirdische Teile; als zu überwachende Stoffe nennt die Liste Thujone, Eucalyptol (1,8-Cineol), Campher, Estragol und Carvacrol; das ätherische Öl dieser Pflanze ist in Nahrungsergänzungsmitteln verboten [20]
  • Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) — sie führt Salvia officinalis in ihrem Kompendium von Pflanzen mit natürlich vorkommenden, möglicherweise bedenklichen Stoffen: im ätherischen Öl der Blätter α-Thujon (12 bis 65 Prozent), β-Thujon (1,2 bis 35,6 Prozent), Campher (4,4 bis 30 Prozent), 1,8-Cineol (8 bis 22,5 Prozent) und Methylchavicol (Estragol). Laut EFSA hat das Kompendium keine Rechtskraft, und dass ein Stoff in einer Pflanze vorkommt, heißt nicht, dass er in einer Zubereitung in bedenklicher Menge enthalten ist [21]
  • Verunreinigungen — für Salbei gelten die allgemeinen EU-Höchstgehalte der Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915, etwa für Pyrrolizidinalkaloide, die nicht aus dem Salbei selbst stammen: 400 µg/kg in getrockneten Kräutern, 200 µg/kg in getrockneten Kräutertees und 400 µg/kg in Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Zubereitungen [22]
  • Unerwünschte Ereignisse in den Studien — die veröffentlichten Zusammenfassungen von [8] und [10] machen dazu keine Angaben, die Studie [11] berichtet darüber nichts

Wie belastbar die Studien sind

  • Stimmungsskalen und Multitasking-Test in einer Crossover-Studie: Datenlage vorläufig — in einer Studie mit 30 jungen Erwachsenen lagen vor einem Stresstest nach 300 mg getrocknetem Salbeiblatt der Angstwert niedriger und nach 600 mg die Werte für Wachheit, Ruhe und Zufriedenheit höher als nach Placebo; nach 300 mg lagen während des Tests die Wachheit und beim späteren Termin die Testleistung niedriger, nach 600 mg die Testleistung höher.
  • Gedächtnistests Älterer in einer Crossover-Studie: Datenlage vorläufig — in einer Studie mit 20 gesunden Erwachsenen über 65 Jahre lagen nach einmalig 333 mg eines Extrakts aus Salbeiblättern ein Gedächtniswert der Testbatterie und die Genauigkeit in Aufmerksamkeitsaufgaben höher als nach Placebo; Effektgrößen sind in der veröffentlichten Zusammenfassung nicht angegeben.
  • Thujon im Urin nach Salbeitee, ohne Vergleichsgruppe: Datenlage vorläufig — bei sieben Gesunden fanden sich nach 900 ml Salbeitee α-Thujon und zwei Abbauprodukte im Urin, überwiegend binnen sieben bis acht Stunden ausgeschieden; wiedergefunden wurden 3,3 bis 7,1 Prozent der aufgenommenen Menge.

Evidenzgrade: stark bezeichnet mehrere Meta-Analysen mit konsistenter Richtung, moderat einzelne oder wenige kontrollierte Studien mit überwiegend positiver Richtung, vorläufig präklinische oder inkonsistente Befunde. Einschränkend gilt: Humanstudien zu Salbeiblatt an Gesunden sind wenige und sehr klein; zwei prüften nur eine einmalige Einnahme, in ihren veröffentlichten Zusammenfassungen fehlen Effektgrößen, und an beiden waren Unternehmen beteiligt. Studien mit Kombinationspräparaten und Studien an Erkrankten sind hier nicht als Befund referiert. Eine Meta-Analyse von Humanstudien an Gesunden fand sich bei der Recherche (PubMed, Oktober 2026) nicht. Vorsichtiger als „moderat“ eingestuft sind die Befunde, weil die Ergebnisse je nach Menge uneinheitlich waren (Stimmungsskalen und Multitasking-Test), weil Herstellerfinanzierung und fehlende Effektgrößen die Aussagekraft begrenzen (Gedächtnistests) und weil eine Vergleichsgruppe fehlte (Thujon im Urin).

Salbei: Studien im Detail

[8] Kennedy et al. (2006) — Crossover-Studie: Stimmungsskalen und Multitasking-Test

  • Journal: Neuropsychopharmacology
  • Studientyp: doppelblinde, placebokontrollierte Crossover-Studie, drei Testtage im Abstand von sieben Tagen
  • Teilnehmer: 30 gesunde junge Erwachsene (laut HMPC-Bericht 17 Männer, 13 Frauen, im Durchschnitt 24 Jahre [1])
  • Dosierung: einmalig 300 mg oder 600 mg getrocknetes Salbeiblatt (laut HMPC-Bericht in Kapseln [1]) oder Placebo; Messungen vor sowie 1 und 4 Stunden nach der Einnahme
  • Kernergebnis: vor dem Stresstest nach 300 mg niedrigerer Angstwert (State-Trait-Angstinventar), nach 600 mg höhere Werte für Wachheit, Ruhe und Zufriedenheit (Bond-Lader-Skalen); nach dem Test nach 300 mg kein Unterschied mehr im Angstwert, während des Tests geringere Wachheit; Testleistung nach 600 mg zu beiden Zeitpunkten höher, nach 300 mg beim späteren Termin niedriger als nach Placebo
  • Limitationen: kleine Stichprobe; einmalige Einnahme; Ergebnisse je nach Menge gegenläufig; Effektgrößen in der veröffentlichten Zusammenfassung nicht angegeben; das Präparat beschreibt eine Übersichtsarbeit abweichend als Alkoholextrakt [9]
  • Finanzierung: Material und ein Beitrag zu den direkten Kosten vom Unternehmen MedicHerb (Marlow, Großbritannien)
  • DOI: 10.1038/sj.npp.1300907 · PMID: 16205785

[10] Scholey et al. (2008) — Crossover-Studie: Gedächtnistests Älterer

  • Journal: Psychopharmacology
  • Studientyp: randomisierte, placebokontrollierte, doppelblinde, ausbalancierte Crossover-Studie mit fünf Durchgängen, je sieben Tage Abstand
  • Teilnehmer: 20 gesunde Erwachsene über 65 Jahre, im Durchschnitt 72,95 Jahre
  • Dosierung: einmalig 167, 333, 666 oder 1.332 mg eines Extrakts aus Salbeiblättern (laut einer Übersichtsarbeit ein Alkoholextrakt aus getrockneten Blättern [9]) oder Placebo; Messungen vor sowie 1, 2,5, 4 und 6 Stunden nach der Einnahme
  • Kernergebnis: nach 333 mg ein zusammengefasster Gedächtniswert der Testbatterie (secondary memory) zu allen Messzeitpunkten signifikant höher als nach Placebo, nach den anderen Mengen geringere Unterschiede; nach 333 mg außerdem höhere Genauigkeit in Aufmerksamkeitsaufgaben
  • Limitationen: kleine Stichprobe; einmalige Einnahme eines Extrakts; Effektgrößen in der veröffentlichten Zusammenfassung nicht angegeben
  • Finanzierung: Zuschuss des Unternehmens Oxford Natural Products, das auch die Doktorarbeit finanzierte, in deren Rahmen die Studie lief; laut Autoren ohne weitere Rolle bei Planung, Durchführung, Auswertung und Bericht; das Unternehmen bestand bei Erscheinen nicht mehr; ein Mitautor nennt als eine seiner Adressen den Anbieter der Testbatterie (Cognitive Drug Research)
  • DOI: 10.1007/s00213-008-1101-3 · PMID: 18350281

[11] Thamm et al. (2018) — Studie ohne Vergleichsgruppe: Thujon im Urin nach Salbeitee

  • Journal: Toxins
  • Studientyp: Studie zu Aufnahme und Ausscheidung ohne Vergleichsgruppe
  • Teilnehmer: sieben gesunde Nichtraucher (drei Männer, vier Frauen, im Durchschnitt 29,7 Jahre)
  • Dosierung: einmalig 900 ml Salbeitee aus 6 g getrocknetem Salbei, fünf Minuten gezogen, nüchtern binnen zehn Minuten getrunken; 575 µg α-Thujon
  • Kernergebnis: α-Thujon, 4- und 7-Hydroxythujon bei allen im Urin, 2-Hydroxythujon bei keinem; Ausscheidung überwiegend binnen sieben bis acht Stunden; binnen 24 Stunden 15,8 bis 38,8 µg, 3,3 bis 7,1 Prozent der aufgenommenen Menge
  • Limitationen: kleine Stichprobe; einmalige Teemenge; misst nur Aufnahme und Ausscheidung; Verbleib des größten Teils laut Autoren unklar
  • Finanzierung: Veröffentlichungskosten von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Technischer Universität München (Open-Access-Programm); weitere Finanzierung nicht genannt; keine Interessenkonflikte erklärt; kein Hersteller beteiligt
  • DOI: 10.3390/toxins10120511 · PMID: 30513900

Quellenverzeichnis

  1. Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC), European Medicines Agency (2016). Assessment report on Salvia officinalis L., folium and Salvia officinalis L., aetheroleum. Final – Revision 1, EMA/HMPC/150801/2015, 20. September 2016. https://www.ema.europa.eu/en/documents/herbal-report/final-assessment-report-salvia-officinalis-l-folium-and-salvia-officinalis-l-aetheroleum-revision-1_en.pdf
  2. Hrebień-Filisińska AM, Felisiak K, Tokarczyk G, et al. (2025). „Content of Carnosic Acid, Carnosol, Rosmarinic Acid, and Proximate Composition in an Assortment of Dried Sage (Salvia officinalis L.)“. Molecules, 30(23), 4569. DOI: 10.3390/molecules30234569 · PMID: 41375164
  3. Paloukopoulou C, Karioti A (2022). „A Validated Method for the Determination of Carnosic Acid and Carnosol in the Fresh Foliage of Salvia rosmarinus and Salvia officinalis from Greece“. Plants, 11(22), 3106. DOI: 10.3390/plants11223106 · PMID: 36432835
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  5. Walch SG, Kuballa T, Stühlinger W, Lachenmeier DW (2011). „Determination of the biologically active flavour substances thujone and camphor in foods and medicines containing sage (Salvia officinalis L.)“. Chemistry Central Journal, 5, 44. DOI: 10.1186/1752-153X-5-44 · PMID: 21777420
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  12. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (2026). Stofflisten des Bundes und der Bundesländer: Pflanzenliste – Einträge L–Z, Auflage 2.1 (September 2026), Eintrag „Salvia officinalis L.“. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/L-Z_Pflanzenliste_Auflage_2_1_Aktualisierung_WithaniaSomnifera_September2026.html — Vorwort zu den Stofflisten, 4. Auflage (3. November 2025): https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/Vorwort_Stofflisten_4_Aufl_2025.pdf
  13. Rat der Europäischen Gemeinschaften (1988). Richtlinie 88/388/EWG vom 22. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung, Anhang II. ABl. L 184 vom 15.7.1988, S. 61. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31988L0388
  14. International Organization for Standardization (1995). ISO 11165:1995 Dried sage (Salvia officinalis L.) — Specification. https://www.iso.org/standard/19175.html
  15. Europäische Kommission. Novel-Food-Katalog (Suche „Salvia“; Einträge nur zu anderen Salvia-Arten). https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/novel-food-catalogue/search
  16. Europäisches Parlament und Rat (2008). Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, Art. 2 und 6, Anhang III. ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R1334
  17. Scientific Committee on Food (2003). Opinion of the Scientific Committee on Food on Thujone (expressed on 2 December 2002). SCF/CS/FLAV/FLAVOUR/23 ADD2 Final, 6. Februar 2003. https://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out162_en.pdf
  18. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2003). Modegetränk Absinth: BfR rät beim Konsum zur Vorsicht! Presseinformation Nr. 15/2003 vom 2. Juli 2003. https://www.bfr.bund.de/presseinformation/modegetraenk-absinth-bfr-raet-beim-konsum-zur-vorsicht/
  19. Klenow S, Latté KP, Wegewitz U, et al. (Hrsg.) (2013). Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen. BfR-Wissenschaft 12/2013, 2., ergänzte Auflage, Kapitel 2 (Artemisia absinthium), S. 41–62. Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin. https://www.bfr.bund.de/cm/350/risikobewertung-von-pflanzen-und-pflanzlichen-zubereitungen-ergaenzte-auflage.pdf
  20. République française (2014). Arrêté du 24 juin 2014 établissant la liste des plantes, autres que les champignons, autorisées dans les compléments alimentaires et les conditions de leur emploi, Annexe I, Eintrag „Salvia officinalis L.“ (Fassung vom 15. Januar 2016). https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000029254516
  21. European Food Safety Authority (EFSA) (2012). „Compendium of botanicals reported to contain naturally occuring substances of possible concern for human health when used in food and food supplements“. EFSA Journal, 10(5), 2663. DOI: 10.2903/j.efsa.2012.2663
  22. Europäische Kommission (2023). Verordnung (EU) 2023/915 vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, Anhang I Nr. 2.4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0915
  23. Royal Botanic Gardens, Kew. Plants of the World Online: „Salvia officinalis L.“. https://powo.science.kew.org/taxon/urn:lsid:ipni.org:names:456833-1
  24. GBIF Backbone Taxonomy: „Salvia officinalis L.“ (Volksnamen nach Info Flora, Flora Helvetica, Catalogue of Life). https://www.gbif.org/species/2927004
  25. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (2014). Stoffliste des Bundes und der Bundesländer, Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“. BVL-Report 8.4, Eintrag „Salvia divinorum“. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/stofflisten_pflanzen_pflanzenteile_09_2014.pdf
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